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Zahlungen an Insolvenzverwalter dienen der Gläubigerbefriedigung und betreffen die private Lebensführung des Insolvenzschuldners - Keine Betriebsausgaben
Zahlungen wegen der Freigabe einer selbstständigen Tätigkeit stellen keine Betriebsausgaben dar. Die Durchführung eines Insolvenzverfahrens, um die Gläubiger eines Insolvenzschuldners gemeinschaftlich und geordnet zu befriedigen, betrifft den Vermögensbereich des Insolvenzschuldners und ist nicht der einkommensteuerrechtlich relevanten Erwerbssphäre zuzuordnen.
mehrNach Einsatz bei Amokfahrt keine Dienstunfallanerkennung für Berufsfeuerwehrmann bei psychischer Vorbelastung
Bei einem Berufsfeuerwehrmann kann die Anerkennung eines Einsatzes bei einer Amokfahrt als Dienstunfall verwehrt sein, wenn der Zusammenhang zum Dienst deshalb nicht anzunehmen ist, weil ein anlagebedingtes Leiden durch ein dienstliches Vorkommnis nur rein zufällig ausgelöst wurde.
mehrZahlungsaufforderung per SMS unzulässig - Eintreibung von Forderungen aber nicht generell untersagt
Das Oberlandesgericht Hamm hat einem Inkassounternehmen untersagt, Verbraucher per SMS zur Zahlung unberechtigter Forderungen aufzufordern. Einen weitergehenden Antrag, den Versand von SMS zur Eintreibung von Forderungen generell als unzumutbare Belästigung der Verbraucher zu verbieten, lehnte das Gericht jedoch ab.
mehrNeue Grundsteuerbewertung: Finanzgericht Köln weist Musterklage gegen „Bundesmodell“ ab
Das Finanzgericht Köln hat eine Musterklage gegen das sog. Bundesmodell abgewiesen.
mehrZuckerhersteller hat Anspruch auf Erstattung von Produktionsabgaben
Ein Zuckerhersteller hat einen unionsrechtlichen Anspruch auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Produktionsabgaben, wenn deren Höhe infolge einer Korrektur der Berechnungsmethode (hier: Änderung des zur Berechnung der Ergänzungsabgabe erforderlichen Koeffizienten) nachträglich reduziert wird.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.